| Geburt:
Die
Begleitung von Geburten ist eine den Hebammen vorbehaltene
Tätigkeit. Die Hebamme kann Geburten in eigener Verantwortung
leiten und muss zu jeder Geburt hinzugezogen werden.
Sie begleitet und unterstützt Sie und Ihren Partner
in allen Phasen der Geburt, gibt Hilfestellung und greift
ein, falls es der Geburtsverlauf erfordert.
Hebammen
betreuen Geburten in der Klinik, zu Hause, im Geburtshaus
oder in einer Praxis.
In
der Klinik:
Hier arbeiten Hebammen angestellt im Schichtdienst oder
freiberuflich als Beleghebammen in der Regel unter klinisch-ärztlicher
Weisung.
Beleghebammen betreuen Frauen während der Schwangerschaft,
einer Klinikgeburt und im Wochenbett.
Im
außerklinischen Bereich (zu Hause, Geburtshaus,
Praxis)
Hier betreuen Hebammen eigenverantwortlich normal verlaufende
Geburten unter der Voraussetzung, dass keine Geburtsrisiken
vorliegen.
Sollten während der Geburt Unregelmäßigkeiten
auftreten, so wird die Hebamme die Geburt ins Krankenhaus
verlegen.
Falls
Sie durch eine freiberufliche Hebamme betreut werden,
die Sie zur einsetzenden Geburt Tag und Nacht rufen können
und die Sie nach Möglichkeit während des gesamten
Geburtsverlaufes betreut, entstehen Kosten, die die Krankenkassen
in der Regel nicht übernehmen:
Rufbereitschaftspauschale (im Raum Köln ca.
300 bis 400 €). Von einigen Kassen wird sie anteilig übernommen.
Bei Entbindung im Geburtshaus: Betriebskostenpauschale
(übernehmen einzelne Krankenkassen ganz oder teilweise)
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